Wo können Sie Ihr Kind anmelden?
Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es auch für Grundschulen keine festen Schulbezirke mehr. Sie können daher frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden.
Ihr Kind hat ein Recht darauf, an einer der nächstgelegenen Grundschulen, im Rahmen der Kapazitäten, aufgenommen zu werden. Welche diese Grundschulen sind, erfahren Sie in der Elternbenachrichtigung, die Sie von der Stadt Köln erhalten.
Was müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
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Die Gebursturkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
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Ihren Personalausweis
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Eine Elternbenachrichtigung oder eine Meldebescheinigung Ihres Kindes, sofern die aktuelle Anschrift aus Ihrem Ausweis nicht zu entnehmen ist
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Ihr Kind
Besonderheiten:
Kann-Kinder
Ihr noch nicht schulpflichtiges Kind können Sie anmelden, wenn Sie überzeugt sind, dass es schon schulfähig ist. Das Anmeldeverfahren für diese sogenannten Kann-Kinder ist gleich dem für schulpflichtige Kinder. Bitte beachten Sie hierfür den Termin für die Schulanmeldung. Gehen Sie ohne die Elternbenachrichtiung, aber mit den.o.g. Ausweisen und dem Kind zur Anmeldung.