Krankmeldung
Ist Ihr Kind krank und kann nicht am Unterricht teilnehmen, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn über Schulmanager Online krank.
Die Krankmeldung sollte für den gesamten Zeitraum erfolgen, in dem Ihr Kind voraussichtlich nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollte sich die Erkrankung verlängern, verlängern Sie bitte auch die Krankmeldung im Schulmanager.
Rückkehr nach einer Erkrankung
Bitte schicken Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule, wenn es sich ausreichend erholt hat und am Unterricht teilnehmen kann.
Insbesondere bei Erkrankungen, bei denen eine Ansteckungsgefahr für andere Kinder oder Mitarbeitende besteht, sollte Ihr Kind nicht zu früh in die Schule zurückkehren.
Ansteckende und meldepflichtige Erkrankungen
Bestimmte ansteckende Erkrankungen müssen der Schule mitgeteilt werden.
Bitte informieren Sie uns bei einer meldepflichtigen Erkrankung umgehend zusätzlich zur Krankmeldung im Schulmanager. So kann die Schule gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der übrigen Schulgemeinschaft einleiten.
Kinder dürfen bei diesen Erkrankungen (oder dem Verdacht darauf) die Schule vorübergehend nicht besuchen:
- Kinderkrankheiten: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen), Scharlach, Keuchhusten (Pertussis)
- Infektionskrankheiten: Diphtherie, Tuberkulose, Meningokokken-Infektionen, Hepatitis A, Typhus, Cholera
- Parasiten & Hauterkrankungen: Krätze (Skabies) sowie der Befall mit Kopfläusen
Kopfläuse
Bitte informieren Sie die Schule bei einem Kopfläusebefall umgehend und beginnen Sie mit den notwendigen Behandlungsmaßnahmen.
Ihr Kind darf erst nach erster Behandlung wieder die Schule besuchen. Bei einem Auftreten von Kopfläusen informiert die Schule die betroffene Schulgemeinschaft entsprechend.
Wichtig
Eine Krankmeldung über Schulmanager informiert uns darüber, dass Ihr Kind fehlt. Bei einer ansteckenden beziehungsweise meldepflichtigen Erkrankung teilen Sie der Schule bitte zusätzlich mit, um welche Erkrankung es sich handelt.