Schulpflegschaft

Die Entscheidungsgremien an der GGS Rosenzweigweg

Wir freuen uns über die Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft unserer Eltern, uns immer wieder zu unterstützen, denn nur so können die zahlreichen Aktivitäten für unsere Kinder umgesetzt werden.

So konnten in den letzten Jahren immer wieder durch die Mithilfe unserer ElternKlassenfeste, Sponsorenläuf, Schulfeste, Lesenächte, Karnevalsaktivitäten, Sportfeste und vieles, vieles mehr stattfinden.

Klassenpflegschaftsversammlung

Zur 1. Klassenpflegschaftsversammlung im 1. Schuljahr lädt die Klassenlehrerin ein. Zu allen weiteren Versammlungen erfolgt die Einladung durch die/den Vorsitzende/n. Mindestens einmal pro Halbjahr trifft sich dieses Gremium und informiert und berät über klasseninterne Belange.

Zu Beginn eines Schuljahres werden die/der Vorsitzende und dessen Vertreter/in gewählt. Alle Erziehungsberechtigten können sich zur Wahl stellen. Sie haben für ihr Kind gemeinsam eine Stimme. Die Wahl ist geheim und verläuft für Vertreter und Stellvertreter geheim ab. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat.

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft.

An deren Sitzungen nehmen die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die Schulleiterin oder deren Vertretung mit beratender Stimme teil; dabei ist den Stellvertretern der Eltern die Teilnahme freigestellt.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft wählt sich ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden oder eine/n Stellvertreter/in, außerdem die Elternvertreter für die Schulkonferenz. Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft lädt die oder der Vorsitzende ein.

Schulkonferenz

Sofern nicht schon Gesetze oder Verordnungen Regelungen vorsehen, werden verbindliche Entscheidungen in der Schulkonferenz für die GGS Rosenzweigweg getroffen. Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreter der Lehrer für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft wählt Vertreter der Erziehungsberechtigten für die Schulkonferenz.

Den Vorsitz führt der Schulleiter Herr Urban. Er hat die Verhandlungsführung und kann Anträge stellen. Er hat jedoch nur dann Stimmrecht, wenn sich eine Stimmengleichheit ergibt.

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz besteht aus allen Lehrkräften, die in einer Klasse unterrichten, der, bzw. dem Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und einem weiteren gewählten Elternvertreter.

Der Klassenlehrer hat den Vorsitz. Die Klassenkonferenz stellt den Leistungsstand der Schüler fest und trifft Entscheidungen nach der Versetzungsordnung.

Eine Klassenkonferenz kann auch dann einberufen werden, wenn über das Verhalten eines Schülers zu beraten ist. In diesem Falle nehmen der gewählte Erziehungsberechtigte der betreffenden Klasse und der Klassenpflegschaftsvorsitzende mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Die Schulleitung ist berechtigt, an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teilzunehmen.