Schulpflicht

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Die Schulpflicht beginnt mit einem Alter von 6 Jahren; dies gilt für alle Kinder, die bis zum 30.09. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt werden. Das Schuljahr beginnt stets nach den Ferien im August. Der existierende Stichtag 30. September bedeutet allerdings auch, dass einige Kinder erst spätestens nach acht Wochen ihren sechsten Geburtstag feiern werden.

Zum Schuljahr 2019 bis 2020 müssen beispielsweise alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2012  und dem 30. September 2013 geboren sind.

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind in dem genannten Zeitraum geboren wurde, dann müssen Sie es in der Schule anmelden. Das nennt man auch „Einschulen“.

Ausnahmen

Eltern können ein eigenes Gutachten des Hausarztes einreichen, das der Schulleitung vorgelegt wird, um ein Kind ein Jahr zurückzustellen. Die Schule prüft dieses, zusammen mit dem Schularzt, letztlich entscheidet die Schule.

Zweitens kann die Schuleingangsstufe verlängert werden. Sollte das Kind überfordert sein, kann eine Klasse wiederholt werden. In Zukunft gilt das auch für das erste Schuljahr.

Kategorie: Einschulung von Schulkindern