Kann-Kinder

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können ihr Kind mit einem Anmeldeformular, das sie bei der Grundschule erhalten, anmelden. Diese Eltern bekommen kein Schreiben von der Stadt Köln. Letztendlich entscheidet die Schulleitung nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

 

 

Kategorie: Einschulung von Schulkindern
Schlagwort: Kann-Kinder. Das sind Kinder unter 6 Jahren. Sie sind noch nicht schulpflichtig.